EWärmeG - Erfüllungsoptionen für Hausbesitzer
Ab dem 1. Juli 2015 gültigen Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWärmeG), haben Hauseigentümer nun eine Vielzahl an Möglichkeiten, die Bestimmungen des Gesetzes zu erfüllen. In der interaktiven Grafik des Umweltministeriums finden Sie alle gültigen Erfüllungsoptionen für Wohngebäude übersichtlich dargestellt.
Das EWärmeG betrifft alle Wohngebäude-Eigentümer aus Baden-Württemberg, die in ihrem Bestandsbau die Heizung tauschen oder bereits getauscht haben und fortan 15 % des Wärmebedarfes aus Erneuerbare Energien gewinnen müssen. Besonderes Augenmerk ist dabei dem Sanierungsfahrplan zuzuwenden.
Ziel des Sanierungsfahrplan ist es eine Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Legen Gebäudeeigentümer einen Sanierungsfahrplan vor, reduziert sich der Pflichtanteil für Wohngebäude im Rahmen des EWärmeG von 15 auf 10 Prozent. Der Sanierungsfahrplan kann somit eine sinnvolle Ergänzung für weitere im EWärmeG vorgesehene Erfüllungsoptionen sein. Die durch den Sanierungsfahrplan gewonnenen Erkenntnisse und Maßnahmen sind sinnvollerweise umzusetzen, jedoch ist dieses nicht zwingend erforderlich.
Der Sanierungsfahrplan unterstützt des Weiteren das energiepolitische Ziel der Bundesregierung, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
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