Vor-Ort-Beratung (BAFA) / Sanierungsfahrplan (iSFP)

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Vor-Ort-Beratung (BAFA) / individueller Sanierungsfahrplan iSFP

Der individuelle Sanierungsfahrplan und die Bafa Vor-Ort-Beratung  sind Beratungsinstrumente für Gebäudeeigentümer und eine Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Ziel des Sanierungsfahrplans ist es, die Sanierungsstrategie für ein individuelles Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Damit wird das energiepolitische Ziel der Bundesregierung unterstützt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

 

Ab Juli 2017 gibt es ganz neu den individuellen Sanierungsfahrplan iSFP, der unten genauer beschrieben ist.

 

Die Förderung des iSFP erfolgt in gleicher Form und Höhe wie bei der bisherigen Vor-Ort-Beratung.


Förderung durch das BAFA

Förderbedingungen BAFA

 

Bei einer BAFA-Vor-Ort-Energieberatung wird Ihr Gebäude auf energetische Verbesserungs- und Sanierungsmöglichkeiten untersucht. Der aktuelle Energieverbrauch des Gebäudes wird in die Verlustbereiche Transmission, Lüftung, Wärmebrücken, solare Einstrahlungs- und interne Wärmegewinne, sowie in die der Anlagentechnik aufgeteilt.

 

Für Ihr Gebäude wird ein ca. 50 - 60 Seiten starkes Energiegutachten erstellt. Kostenansätze und Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden dargestellt. Die Vorgaben des BAFA sind hierbei sehr eng gesteckt so dass oftmals auch Dinge bewertet werden müssen welche im individuellen Gebäude vielleicht gar keinen Sinn machen.

 

Sie erhalten somit einen energetischen IST-Zustand und umfangreiche zusätzliche energetische Berechnungen und Empfehlungen für eine energetische Gebäudeverbesserung.

Förderbedingungen
Anträge können gestellt werden für Wohngebäude, deren Baugenehmigung vor dem 31.01.2002 erteilt wurde. Die Gebäudehülle darf anschließend nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden.

 

Die Zuschüsse zur Beratung wurden angepasst
Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.

 

» www.bafa.de

 

 

Wir sind bei der BAFA registriert, das heisst wir dürfen alle Arten von Beratungen erstellen.


Die 3 Phasen der Vor-Ort-Beratung:

  • Datenaufnahme vor Ort

  • umfassender schriftlicher Beratungsbericht 

  • mündliche Erörterung der aufgezeigten Maßnahmen

 

Der schriftliche Beratungsbericht enthält ausführliche Bewertungen der Gebäudehülle und der Heiztechnik im Ist-Zustand.
Darauf aufbauend werden verschiedene Maßnahmen auf ihre Kosten, ihre Energie­einsparung und ihre Wirtschaftlichkeit untersucht. Der Bericht enthält Tipps zur Ausführung und zu Fördermöglichkeiten der einzelnen Maßnahmen.

 

Fördervorausetzungen:

- Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden

- Der Bauantrag muss vor dem 31.01.2002 gestellt oder angezeigt worden sein

- Das Gebäude muss nach seiner Zweckbestimmung überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant oder errichtet worden sein. Eine Beratung für die geplante Umnutzung von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden wird gefördert.

 

Kosten...


Bsp.: Einfamilienhaus

Einfamilienhaus
Baujahr 1955
Wohnfläche 97 m2
Ölheizung Bj. 1995

Ist-Zustand
Verbrauch Heizenergie: 3.900 Ltr. Öl pro Jahr
Emission der Heizungsanlage: 14.040 kg CO2 pro Jahr

Einsparmöglichkeiten
1. Variante Dachflächendämmung, 17 cm
Verbrauch Heizenergie: 3.200 Ltr. Öl pro Jahr
Emission der Heizungsanlage: 11.500 kg CO2 pro Jahr
Einsparung gegenüber Ist-Zustand: ca. 18 % Verbrauch und Emission

2. Variante Zusätzlich zu 1.: Dämmung der Kellerdecke, 6 cm
Verbrauch Heizenergie: 2.900 Ltr. Öl pro Jahr
Emission der Heizungsanlage: 10.500 kg CO2 pro Jahr
Einsparung gegenüber Ist-Zustand: ca. 25 % Verbrauch und Emission

3. Variante Zusätzlich zu 1. und 2.: Fassadendämmung, 10 cm
Verbrauch Heizenergie: 1.800 Ltr. Öl pro Jahr
Emission der Heizungsanlage: 6.500 kg CO2 pro Jahr
Einsparung gegenüber Ist-Zustand: ca. 54 % Verbrauch und Emission

Beim Ist - Zustand ergeben sich bei einen durchschnittlichen Heizölpreis von 0,85 € / Liter
3900 l x 0,85€ = 3315 € jährliche Heizölkosten

Nach der Sanierung

1800 l x 0,85 ct =1530 € jährliche Heizölkosten

Jährliche Einsparung 1785 € - im Monat ca. 150 € - CO2 Emmision wurde um ca. 54 % reduziert.

Die Einsparungen welche durch Pumpenoptimierung und andere Energietipps noch dazu kommen sind nicht berücksichtigt.


individueller Sanierungsfahrplan iSFP

Beim iSFP handelt es sich um die standardisierte Darstellung einer für die energetische Bewertung von Gebäuden entwickelte Methodik, die die Inhalte für Hauseigentümer verständlich und anschaulich darlegt.

Der Sanierungsfahrplan legt potenziellen Bauherren die individuellen Möglichkeiten für die Schritt-für-Schritt- oder Gesamtsanierung in einem Zug dar. Die farbgeleitete Darstellung des individuellen Sanierungsfahrplans lehnt sich dabei an die bereits bekannte Farbskala im Energiebereich an. Sie soll Hauseigentümern helfen, die Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes leicht zu verstehen. Die Zusammenstellung der Sanierungsmaßnahmen richtet sich nach dem Gebäude, den individuellen Bedürfnissen und persönlichen Wünschen des Hauseigentümers.

Das BAFA zahlt einen Zuschuss, ähnlich wie bei der Vor-Ort-Beratung.


Zusammenfassung

 Wir bieten alle Energieberatungsberichte an, da wir für jede eine Zulassung besitzen. Mit der BAFA Vor-Ort-Beratung wird der umfangreichste Bericht mit den meisten Informationen angeboten. Durch die hohe Bezuschussung der BAFA stellt der Vor-Ort-Beratungungsbericht zugleich die finanziell günstigste Möglichkeit der Energieberatung dar. Außerdem kann die Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude als auch der iSFP zur Erfüllung des EWärmeG herangezogen werden.

 

Die Vor-Ort-Beratung dürfen nur bei der BAFA besonders zugelassene, unabhängige Berater  durchführen.